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Bagatellen-Speichern

■ Bei AusländerInnen werden kleinste Delikte jahrelang gespeichert

Parken im Parkverbot oder Schwarzfahren in der U-Bahn – geringfügige Rechtsverstöße dürfen AusländerInnen nicht über Jahre vorgehalten werden. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader beanstandete gestern formell die Praxis der Innenbehörde, Bagatellverstöße von AusländerInnen Jahre zu speichern und bei Entscheidungen über die Ausweisung heranzuziehen.

Eine Prüfung der Ausländerdienststelle Hamburg-Wilhelmsburg und ein Schriftwechsel mit der Innenbehörde hätten ergeben, dass die Ausländerbehörden auch alle Meldungen über vermutete Rechtsverstöße, über die Einleitung und die Einstellung von Ermittlungsverfahren sowie über alle Ordnungswidrigkeiten auf Dauer in ihre Akten nehmen. Diese Angaben würden oft noch nach Jahren für ausländerrechtliche Entscheidungen herangezogen, kritisierte der Datenschutzbeauftragte. Das widerspreche der Rechtslage.

Das Ausländergesetz beschränkt die Meldepflicht von Polizei und Behörden gegenüber der Ausländerbehörde auf Ausweisungsgründe, betonte Schrader. Die liegen vor, wenn der Aufenthalt „die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige Interessen der BRD beeinträchtigt“. Geringfügige oder vereinzelte Verstöße gegen Rechtsvorschriften, heißt es ausdrücklich im Gesetz, gehören nicht dazu.

Die Innenbehörde rechtfertigte ihre Praxis damit, dass auch eine Häufung mehrerer geringfügiger Verstöße einen Ausweisungsgrund bilden könnten. Dann aber, so Schrader, müsste die Polizei diese zusammen an die Ausländerbehörde übermitteln – vorausgesetzt, zwischen den einzelnen Taten liegt nicht mehr als ein Jahr. taz

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