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Ende der Schwarzarbeit in Sicht

Auch Gewerkschaften und Arbeitgeber wollen, dass Flüchtlinge arbeiten dürfen. Ein Jahr Wartefrist, wie von der Bundesregierung geplant, ist dem BDA aber immer noch zu lang

BERLIN dpa/ap ■ Wer in Deutschland Asyl beantragt hat, soll nicht mehr untätig zu Hause sitzen müssen, findet nicht nur die Bundesregierung: Gewerkschaften und Arbeitgeber begrüßten am Wochenende die rot-grünen Pläne, dass Flüchtlinge künftig nach einer Frist von einem Jahr arbeiten dürfen.

Zurzeit würden Asylbewerber „daran gehindert, für sich selbst zu sorgen, und so teilweise in die illegale Beschäftigung abgedrängt“, sagte Leo Monz, Leiter des Referats Migration beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Am Freitag hatte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, angekündigt, das seit 1997 geltende Arbeitsverbot werde aufgehoben. Die geplante Wartezeit von einem Jahr bezeichnete er als „Kompromiss“: Einerseits sollten Flüchtlinge arbeiten dürfen – „das hat etwas mit Menschenwürde zu tun“. Andererseits sollten „keine zusätzlichen Anreize zur Einreise nach Deutschland“ geschaffen werden“.

Auch diese Wartefrist wird vielfach als unnötig lang kritisiert: Christoph Kannegießer, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, hält ein halbes Jahr für genug. Der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte sogar, Asylbewerber maximal drei Monate auf eine Arbeitserlaubnis warten zu lassen. Das Abschreckungs-Argument sei absurd, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider: Das Gros der Menschen verlasse aus anderen Gründen seine Heimat, wie die Flüchtlingsbewegungen aus Bosnien und dem Kosovo eindringlich belegten.

Völlig unzugänglich für solche Argumente zeigte sich Johann Wadephul, Landeschef der Union in Schleswig-Holstein: „Eine Arbeitserlaubnis würde nur dazu führen, dass noch mehr Menschen aus rein wirtschaftlichen Gründen Asyl beantragen.“

Arbeitsplätze für Deutsche sieht Wiefelspütz mit seinem Vorschlag nicht gefährdet. Denn bevor ein Asylbewerber eingestellt wird, prüft das Arbeitsamt, ob es nicht einen einheimischen Bewerber gibt. Dieser wird dann vorrangig eingestellt. Außerdem könnten Asylbewerber, so der Rat eines Sprechers des Hotel- und Gaststättenverbands, dort eingesetzt werden, wo deutsche Arbeitskräfte fehlen: Gastwirte suchten „oftmals verzweifelt Hilfskräfte“.

Noch ist unklar, wann die Verordnung verabschiedet werden soll. Eine mit dem Thema befasste Arbeitsgruppe werde, so eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums, ihre Ergebnisse in vier bis sechs Wochen vorstellen. Ob die Union die Pläne begrüßt, ist für deren Durchsetzung unerheblich: Denn die Verordnung braucht nicht die Zustimmung der Länder, muss aber von diesen eingehalten werden.

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