: Menage à trois
■ Polizei, Zoll und BGS schließen Kooperationsvertrag ab
Hamburgs Polizei, der Bundesgrenzzschutz (BGS) und der Zoll wollen gegen die Organisierte Kriminalität (OK) enger zusammenarbeiten. Dafür ist der Zoll gestern dem Kooperationsabkommen vom Juli 1999 von Polizei und BGS beigetreten. Künftig wollen die drei Sicherheitsbehörden bei Menschenhandel, Waffen- und Zigarettenschmuggel, Geldwäsche oder Nuklearschmuggel ihre Maßnahmen aufeinander und Ermittlungsergebisse miteinander abstimmen, sowie bei ihren Einsätzen gemeinsam vorgehen. Innensenator Hartmuth Wrocklage: „Das ist die Krönung einer bereits gut laufenden Zusammenarbeit.“
Kooperationen zwischen den drei Behörden ist eigentlich nicht neu. Im Bereich Schleuserbanden und Menschenhandel arbeiten beispielsweise Polizei und BGS zusammen, an der Grenzen stehen BGS und Zoll gemeinsam an den Schranken, und beim Rauschgifthandel kooperieren Polizei und Zoll: „Das soll jetzt in gemeinsamen Ermittlungsgruppen systematisiert und gemeinsame Lagebilder erstellt werden“, sagte Wrocklage.
Da im Bereich „OK“ meist Gewinnmaximierung an oberster Stelle steht, kommt gerade bei der sogenannten „Vermögensabschöpfung“ dem Zoll ein besonderer Part zu. Hamburgs Oberfinanzdirektions-Präsident Hans de la Motte, zuständig für den Zoll: „Wenn erst nach der Strafverfolgung die Vermögensabschöpfung angegangen wird, ist das Geld meistens weg.“
Der Zoll bringt „in die Ehe zu dritt“ eigenes Knowhow ein. So stehen der Oberfinanzdirektion derzeit 500 Zöllner und 26 Schutz- und Drogenspürhunde zur Verfügung. Der Zoll hat im Hamburger Hafen sechs Patroullienboote stationiert.
Durch die „übergreifende Kooperation“ hoffen die Behörden auf die grenzüberschreitende Kriminalität besser gewappnet zu sein. So baut der Zoll mittlerweile elektronisches Systeme auf, den Schiffverkehr im Hafen zu überwachen, bevor die Schiffe entladen sind. In der Vergangenheit sei es vorgekommen, so de la Motte, „dass Waffen schon auf dem Meer schwammen, bevor wir die Papiere hatten“. Kai von Appen
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