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Turnbeutel auf Stütze

■ Das Sozialamt muss laut Urteil zahlen

Hannover – Ein sozialhilfeberechtigtes Kind hat zur Einschulung Anspruch auf einen Turnbeutel. Das Sozialamt muss eigens für den Beutel eine Beihilfe von 15 Mark bezahlen, hat jetzt das Verwaltungsgericht Hannover in einem Eilverfahren geurteilt. Einem ABC-Schützen könne eine schlichte Plastiktüte als Ersatz nicht zugemutet werden, teilte das Gericht gestern mit.

Ein Turnbeutel sei bei neu eingeschulten Kindern allgemein üblich, begründete die 7. Kammer ihre Entscheidung. Ohne Beutel würde der ABC-Schütze eventuell als hilfsbedürftig erkannt und möglicherweise aus der Gemeinschaft ausgegrenzt. „Nach eigener Kenntnis des Gerichts sind Turnbeutel bereits ab etwa sieben Mark erhältlich“, führte die Kammer aus. Dennoch seien 15 Mark als Beihilfe angemessen, hieß es. Der hilfsbedürftige Schulanfänger müsse nicht unbedingt auf das billigste Produkt zurückgreifen. Jeti

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