: Turnbeutel auf Stütze
■ Das Sozialamt muss laut Urteil zahlen
Hannover – Ein sozialhilfeberechtigtes Kind hat zur Einschulung Anspruch auf einen Turnbeutel. Das Sozialamt muss eigens für den Beutel eine Beihilfe von 15 Mark bezahlen, hat jetzt das Verwaltungsgericht Hannover in einem Eilverfahren geurteilt. Einem ABC-Schützen könne eine schlichte Plastiktüte als Ersatz nicht zugemutet werden, teilte das Gericht gestern mit.
Ein Turnbeutel sei bei neu eingeschulten Kindern allgemein üblich, begründete die 7. Kammer ihre Entscheidung. Ohne Beutel würde der ABC-Schütze eventuell als hilfsbedürftig erkannt und möglicherweise aus der Gemeinschaft ausgegrenzt. „Nach eigener Kenntnis des Gerichts sind Turnbeutel bereits ab etwa sieben Mark erhältlich“, führte die Kammer aus. Dennoch seien 15 Mark als Beihilfe angemessen, hieß es. Der hilfsbedürftige Schulanfänger müsse nicht unbedingt auf das billigste Produkt zurückgreifen. Jeti
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen