: Laute Kritik
Die Begründung des Urteils zur Neonazi-Demo am 20. August durch das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Gemüter in Hamburg erhitzt. CDU und Regenbogen warfen der Innenbehörde vor, die Verbote gegen die von dem Neonazi Christian Worch angemeldeten Demo nicht gründlich genug vorbereitet zu haben. Die Innenbehörde nannte das „voreiliges Gepolter“. Das BVG hatte befunden, dass nicht alle Indzien gründlich geprüft wurden.
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