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IPO-Norm als Anlegerschutz

Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre Deutschland informiert via Internet gemeinsam mit Börse Online und dem Deutschen Aktieninstitut darüber, ob Unternehmen bei Neuemissionen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Die Kriterien der so genannten IPO-Norm sollen dabei zwar eine ausgewogene Investitionsentscheidung ermöglichen, aber nicht als Kauf- oder Zeichnungsempfehlung zu verstehen sein (IPO ist die Abkürzung für Initial Public Offering, auf Deutsch: Neuemission). Zu den Kriterien gehört unter anderem die rechtzeitige Veröffentlichung des Verkaufsprospekts. Wer alle vier der notwendigen Kriterien zwei Wochen vor dem Börsengang erfüllt hat, gilt nach Ansicht der Schutzgemeinschaft als aktionsärsfreundlich. Auf der Internetseite gibt es eine Übersicht aller aktuellen Emissionen, Links führen zu Details der Unternehmen und zu Informationen zum Börsengang. Adresse: www.ipo-norm.de. TAZ

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