: jugendstrafrecht
Erziehen statt Strafen
Zwei der drei Täter von Dessau waren erst 16 Jahre alt. Sie wurden daher nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) behandelt, das generell bis zum Alter von 18 Jahren gilt. So wurde die mündliche Verhandlung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Außerdem gilt für die beiden Jugendlichen ein anderer Strafrahmen. Bei Mord lautet die Höchststrafe 10 Jahre. Die Sanktionen im Jugendstrafrecht haben vor allem erzieherischen Charakter. Eine Haftstrafe wird nur verhängt, wenn bei dem Jugendlichen „schädliche Neigungen“ bestehen oder wenn es um besonders schwere Straftaten geht. Ein Wahlrecht zwischen JGG und Erwachsenenstrafrecht haben Gerichte dagegen bei „Heranwachsenden“ im Alter zwischen 18 und 21 Jahren. RATH
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