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Nazi-Marsch genehmigt

KARLSRUHE ap ■ Das Bundesverfassungsgericht hat den für Samstag angemeldeten Aufmarsch des Neonazis Christian Worch in Neumünster unter Auflagen genehmigt. In der Eilentscheidung hoben die Karlsruher Richter das Demo-Verbot des Schleswiger Oberverwaltungsgerichts auf. Karlsruhe untersagte das Benutzen von Trommeln und Fahnen. Der Aufmarsch steht unter dem Motto „Erhaltet den Club 88“. Der seit dreieinhalb Jahren betriebenen Kneipe, für die auf rechten Internet-Seiten geworben wird, soll die Konzession entzogen werden. (ap)

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