information: Soforthilfe für NS-Zwangsarbeiter
Spendenkontenfreier Fonds
Eine Reihe von taz-Lesern hat sich mit der Frage an uns gewandt, auf welches Konto Gelder zugunsten der überlebenden Zwangsarbeiter gespendet werden können. Wer vermeiden will, für säumige Unternehmen einzuspringen, die während des Zweiten Weltkriegs Zwangsarbeiter ausnutzten, hat zwei Möglichkeiten:
1. Der „Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte“ hat einen Fonds „Soforthilfe aus Verantwortung“ eingerichtet. Das Konto dieses Fonds hat das Stichwort „Fonds Soforthilfe für NS-Zwangsarbeit“, Empfänger: Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte: Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 370 205 00, Kto.-Nr. 7073101.
Die Gelder werden unmittelbar an Bedürftige gezahlt, vor allem solche, die von der Bundesstiftung nicht berücksichtigt werden. Der Bundesverband für NS-Verfolgte hat zum Boykott der Stiftungsinitiative der Wirtschaft aufgerufen, weil „diese immer neue Anlässe findet, den Beginn der Auszahlungen hinauszuzögern“.
2. Eine Initiative um den Schriftsteller und Nobelpreisträger Günter Grass fordert Einzelne und Initiativen dazu auf, auf ein separates Konto zu spenden; die Einzahlungen sollen zu den 10 Milliarden der Bundesstiftung hinzukommen. Dadurch wird verhindert, dass Spender für zahlungsunwillige Unternehmer einspringen. Das Stichwort: ZA-Entschädigung, Empfänger: BMF, Referat VB 2. Konto bei der Landeszentralbank Bonn, BLZ 380 000 00, Kto.-Nr. 38001060.
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