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Noch mehr Klage

■ Patientenanwalt Funke vermutet außer Körperverletzung nun auch noch Betrug

Patientenanwalt Wilhelm Funke legt nach: „Die Erklärungen von Professor Leichtweiß und Professor I. haben alles noch viel schlimmer gemacht.“ Im Fall von Heike Bartels, die bei einer Operation im UKE starb, die nicht der erwünschte Professor I., sondern sein Oberarzt durchführte, hat Funke nun „zusätzlich wegen des Verdachts des versuchten Betruges zum Nachteil von Frau Bartels“ Anzeige erstattet.

Die Privatpatientin hatte den Eingriff vornehmen lassen und dabei mit dem besagten Professor eine schriftliche Vereinbarung getroffen (taz hamburg berichtete). Der war bei der Operation zwar anwesend, griff aber erst ein, als die Lage lebensbedrohlich wurde. Sein Anwalt hatte Dienstag erklärt, dass der Oberarzt mit dem Einverständnis der Patientin operiert habe, weil er mehr Erfahrung mit diesem speziellen Eingriff hätte. Ein Stationsarzt könne das bezeugen.

Funke bezweifelt, dass es für diese Version Belege gibt und zieht aus der Erklärung des Anwaltes den Schluss, dass der Professor sich offenbar nicht spontan entschlossen hat, die Operation nicht selber durchzuführen, sondern das so geplant hatte. Dass aber sei Betrug, weil er eine Wahlleistungsvereinbarung mit der Patientin abgeschlossen habe, in der er sich zur persönlichen Behandlung verpflichtet und diese auch entsprechend abrechnet. Ein entsprechender Vermerk in der Kartei belege nicht, dass Frau Bartels darüber informiert gewesen sei, sondern nur den Vorsatz des Handelns.

Die Angehörigen von Heike Bartels hatten am Dienstag beklagt, dass beide Ärzte sie im Unklaren darüber gelassen haben, dass der Oberarzt operiert habe. san

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