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E-Commerce graue Zone

Rechtsgutachten zeigt Schwachstellen des Verbraucherschutzes beim Internethandel auf

BERLIN taz ■ Wer im Internet einkaufen geht, der kann leicht selbst ins Netz geraten. Denn rechtliche Regelungen, wie sie einen Verbraucher beim normalen Einkauf schützen, fehlen bisher im virtuellen Raum. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) hat deshalb ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das sie gestern in Bonn vorstellte.

Zentrale Aussage des Gutachtens: Es muss sichergestellt werden, dass der Käufer in seinem Heimatland klagen könne. „Bisher kann es dem Verbraucher im Streitfall passieren, dass er seine Rechte vor ausländischen Gerichten und gegenüber einem für ihn fremden Rechtssystem vertreten muss“, erklärte AgV-Geschäftsführerin Anne-Lore Köhne. Hier sei das Europäische Parlament gefordert.

Köhne kritisierte, dass es bereits einen verbraucherfreundlichen Vorschlag von der EU-Kommission gegeben habe, dieser jedoch nach der Anhörung der Wirtschaftsverbände durch den Rechtsausschuss des EU-Parlaments wieder verändert werden solle. Demnach soll es den Anbietern erlaubt sein, den Verbrauchern das Recht zur Klage vor ihrem Heimatgericht zu entziehen, wenn der Anbieter ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren anbietet. Faire außergerichtliche Schlichtungsverfahren gebe es jedoch im europäischen Binnenmarkt noch nicht, urteilt Norbert Reich, Bremer Jura-Professor und Mitverfasser des Rechtsgutachtens.

Weitere rechtliche Lücken im E-Commerce betreffen das Widerrufsrecht und Missbrauch von Kreditkarten durch Dritte.

Deutsche Unternehmen hatten in der Vergangenheit öfter geklagt, dass der Internethandel hierzulande nur schleppend verlaufe. Dies ist, nach Meinung des AgV, auch auf die rechtliche Unsicherheit zurückzuführen. KBU

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