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Ein dreifaches Hoch auf die Urheberrechte

Endlich soll freien Journalisten und Medienarbeitern per Gesetz eine „angemessene Bezahlung“ zugesichert werden

„Unser Recht muss auf der Seite der Schwächeren stehen“, ist der schöne Wahlspruch von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Deshalb will sie im Urheberrecht auch die Rechte von freien Journalisten, Übersetzern, Filmemachern und anderen Kreativen stärken. Für ihre Leistungen sollen sie künftig eine „angemessene“ Vergütung durchsetzen können.

Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung ist für diesen Herbst angekündigt. Seit Mai liegt bereits ein so genannter Wissenschaftler-Entwurf auf dem Tisch. Die vier Rechtsprofessoren Gerhard Schricker, Adolf Dietz, Wilhelm Nordemann und Ulrich Loewenheim sowie der Patentrichter Martin Vogel haben ihn im Auftrag von Däubler-Gmelin erstellt. Darin: Ein Urheber kann seinen Anspruch auf „angemessene Vergütung“ auch dann vor Gericht geltend machen, wenn er einen ungünstigen Vertrag abgeschlossen hatte.

Die Professoren gehen nämlich davon aus, dass die Urheber in der Regel gegenüber Verlegern und Medienkonzernen so schwach sind, dass sie jede Vertragsbedingung akzeptieren, um nur einen Auftrag zu erhalten. „Nur ein kleiner Kreis von Branchenstars“, der von den Professoren auf 1,5 Prozent der Urheber beziffert wird, könne seinen Vorstellungen in Verhandlungen „Nachdruck verleihen“.

Die TV-Produzenten halten diese Regelung für „einseitig und unausgewogen“, die Verleger sprechen sogar von einer „Abschaffung der Marktwirtschaft“. Die Medienunternehmen müssten angesichts drohender „Nachforderungen“ mit Rechts- und Planungsunsicherheiten leben. Martin Vogel, der den Entwurf mitverfasst hat, kann die Aufregung nicht verstehen: „Wer heute schon angemessene Honorare zahlt, hat doch nichts zu befürchten!“ Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft warnt dagegen, dass die geplante Stärkung der Urheberrechte den „deutschen Film im Ausland unverkäuflich“ mache.

Wichtiger ist jedoch noch eine zweite Regelung. Hiernach sollen die Verbände der Urheber, zum Beispiel die Gewerkschaften, mit den Verlags-Verbänden und Rechteverwertern „Gesamtverträge“ abschließen. Ähnlich wie in Tarifverträgen würden hier die Mindestbedingungen festgelegt, und man könnte von „angemessenen“ Honoraren ausgehen. Im Journalismus fehlen solche Verträge bisher vor allem für freie Journalisten, die mit vielen Auftraggebern zusammenarbeiten. Tarifverträge gibt es dagegen bereits für Redakteure und „arbeitnehmerähnliche“ freie Mitarbeiter, die von nur wenigen Auftraggebern wirtschaftlich abhängig sind. Doch es bestehen noch Lücken, etwa wenn es um die zusätzliche Nutzung der Texte im Internet geht. Durch ein kompliziertes Verfahren wollen die Professoren sicherstellen, dass Vertragsverhandlungen tatsächlich zu einem Ergebnis führen. Im Streitfall sollen Einigungsstellen oder wiederum Gerichte entscheiden.

Dagegen hält Burkhard Schaffeld, der Justiziar des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, diese „Zwangsschlichtung“ für verfassungswidrig, weil sich der Staat hier zu sehr in wirtschaftliche Verhandlungen einmische.

Die Zeitungsverleger bezweifeln außerdem, dass es den freien Urhebern tatsächlich so schlecht geht, wie von der Bundesregierung angenommen. „Hier wird mit alten und lückenhaften Zahlen gearbeitet“, kritisiert Justiziar Schaffeld. Der Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten möchte überdies, dass mehr auf die Besonderheiten der Filmwirtschaft eingegangen wird. So benötigten TV-Produzenten gegenüber ihren Abnehmern angeblich selbst besseren Schutz.

Unterstützung bekommt Däubler-Gmelin von den Gewerkschaften und Künstlern, außerdem haben u. a. Günter Grass und Martin Walser an Bundeskanzler Schröder um Unterstützung appelliert. Sehr uneigennützig, denn für Autoren ihres Kalibers wird das Reformwerk keine Verbesserungen bringen.

CHRISTIAN RATH

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