: wehrgerechtigkeit
tipps für verweigerer
Derzeit wird jeder vierte taugliche Wehrpflichtige nicht einberufen. Nach der Wehrstrukturreform wird es wohl sogar jeder zweite sein. Davon sollten auch Pazifisten profitieren, findet die Zentralstelle-KDV. Sie rät Verweigerern, ihren Antrag erst zu stellen, wenn sie den Einberufungsbescheid erhalten haben. Einziger Nachteil: Wer erst nach der Einberufung verweigert, muss eine mündliche Gewissensprüfung durchlaufen. Doch auch dies kann man vermeiden. Denn der Einberufungsbescheid kommt rechtlich gesehen erst drei Tage nach Absendung (Poststempel) an. Wer ihn schon früher in der Hand hält, kann noch schnell beim Kreiswehrersatzamt seinen Antrag stellen und wird dann so behandelt, als hätte er vor der Einberufung verweigert. Kontakt: Tel. (04 21) 34 00 25 oder www.dfg-vk.de/zentralstelle-kdv. CHR
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