: Untersuchungsausschuss darf auch durchblicken
Gericht beschlagnahmt Akten zur Finanzaffäre der CDU in Hessen. Auch Christdemokraten wollen nun endlich ihre Akten rausrücken
WIESBADEN taz ■ Der Schwarzgeld-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags erhält Einblick in die bei der hessischen CDU sichergestellten Beweisunterlagen. Das Amtsgericht Wiesbaden hat gestern Vormittag die Beschlagnahme der derzeit bei der Staatsanwaltschaft lagernden 190.000 Blatt umfassenden Akten zur Schwarzgeldaffäre der hessischen CDU angeordnet. Ein Amtsrichter wird das Material nun sichten und entscheiden, was davon an den Ausschuss weitergegeben werden kann.
Der Ermittlungsrichter verfügte auf Antrag des Landtags-Untersuchungsausschusses die Sicherstellung all jener Unterlagen, die „nicht Bestandteil der Ermittlungsakten“ der Staatsanwaltschaft gegen die Beschuldigten sind. Ermittelt wird unter anderem gegen den Ex-CDU-Landesvorsitzenden Manfred Kanther, gegen Ex-CDU-Finanzberater Horst Weyrauch und gegen den Ex-Schatzmeister der hessischen CDU, Prinz Sayn-Wittgenstein.
Der Beschluss, so das Gericht, sei erforderlich geworden, weil die Staatsanwaltschaft die für eventuelle Strafverfahren nicht benötigten Unterlagen sonst an die „Beteiligten“, also auch an die CDU Hessen, hätte zurückgeben müssen. Über einen gleichlautenden Antrag des Berliner Untersuchungsausschusses werde das Gericht ebenfalls „in Kürze“ entscheiden.
Gleichzeitig lehnte das Gericht den Antrag ab, auch jene Akten und Schriftstücke zu sichten, die „Bestandteile des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens sind“. Dafür sei es nicht zuständig, hieß es, denn diese seien „Behördenakten“ und dem Untersuchungsausschuss auf dessen Verlangen ohnehin vorzulegen. Eine eventuelle Prüfung obliege allein dem Justizministerium. Dem Ministerium würden die Unterlagen „unverzüglich“ zugesandt.
Scharfe Kritik übten gestern SPD und Grüne an der Regierungskoalition. Der Mehrheit von CDU und FDP im Untersuchungsausschuss seien alle, „auch illegale Mittel recht“, die Herausgabe der Akten zu sabotieren. SPD und Grüne forderten das Justizministerium auf, die vom Amtsgericht an das Jusizministerium zurückgesandten Ermittlungsakten „sofort“ an den Untersuchungsausschuss herauszugeben.
CDU-Generalsekretärin Otti Geschka kündigte an, dass auch die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten, die die CDU als Geschädigte bereits vorab erhalten hatte, dem Untersuchungsausschuss demnächst zugehen werden. HEIDE PLATEN
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