Therapie

Die Hamburger Justizbehörde hat im Jugendvollzug eine sozialtherapeutische Abteilung mit zwölf Haftplätzen eingerichtet. Die soll junge Gefangene aufnehmen, die wegen erheblicher oder wiederholter Straftaten verurteilt worden sind oder bei denen insbesondere ihre Gewaltbereitschaft eine weitere negative Entwicklung befürchten lässt.