: Strafe für Geldwäscher
Die EU-Finanzminister haben sich geeinigt: Gegen Geldwäsche greifen sie künftig gemeinsam durch
BRÜSSEL ap ■ Die Europäische Union geht künftig härter gegen Geldwäsche vor. Die Finanzminister einigten sich in Brüssel auf eine entsprechende Richtlinie. Die Bundesregierung setzte sich mit ihrem Anliegen durch, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von der Auskunftspflicht über Beratungsgespräche mit ihren Klienten auszunehmen. Bundesfinanzminister Hans Eichel stellte jedoch klar: „Wenn ein Rechtsberater Teilnehmer an einem Verbrechen ist, ist er natürlich nicht geschützt.“ Die Rechtsberatung ist in der Bundesrepublik verfassungsrechtlich geschützt.
Die Einigung wurde durch eine Kompromissformel des französischen EU-Ratspräsidenten Laurent Fabius möglich, die klarstellt, dass eine Beteiligung an der Planung und Durchführung eines der Geldwäsche dienenden Verbrechens strafbar ist und den Behörden gemeldet werden muss. „Damit ist unser Problem in akzeptabler Weise gelöst“, sagte Eichel, denn die Rechtsberatung sei davon nicht betroffen. Auch ein Straftäter habe Anspruch auf Beratung.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen