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Strafe für Geldwäscher

Die EU-Finanzminister haben sich geeinigt: Gegen Geldwäsche greifen sie künftig gemeinsam durch

BRÜSSEL ap ■ Die Europäische Union geht künftig härter gegen Geldwäsche vor. Die Finanzminister einigten sich in Brüssel auf eine entsprechende Richtlinie. Die Bundesregierung setzte sich mit ihrem Anliegen durch, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von der Auskunftspflicht über Beratungsgespräche mit ihren Klienten auszunehmen. Bundesfinanzminister Hans Eichel stellte jedoch klar: „Wenn ein Rechtsberater Teilnehmer an einem Verbrechen ist, ist er natürlich nicht geschützt.“ Die Rechtsberatung ist in der Bundesrepublik verfassungsrechtlich geschützt.

Die Einigung wurde durch eine Kompromissformel des französischen EU-Ratspräsidenten Laurent Fabius möglich, die klarstellt, dass eine Beteiligung an der Planung und Durchführung eines der Geldwäsche dienenden Verbrechens strafbar ist und den Behörden gemeldet werden muss. „Damit ist unser Problem in akzeptabler Weise gelöst“, sagte Eichel, denn die Rechtsberatung sei davon nicht betroffen. Auch ein Straftäter habe Anspruch auf Beratung.

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