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Opfer stärken

■ Hamburgs Justizsenatorin für mehr Rechte von Verbrechensopfern

Opfer von Gewaltverbrechen können auf besseren Schutz und mehr Rechte vor Gericht hoffen. Hamburgs Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) begrüßte am Montag einen einstimmig vom Bundesrat angenommenen Gesetzentwurf zur „Stärkung der Verletztenrechte“, über den nun der Bundestag entscheiden muss. Das Gesetz solle zu einem „Meilenstein“ werden, hofft sie, um Verbrechensopfer zumindest mit den Tätern im Gerichtsverfahren gleichzustellen.

Der auf Initiative Hamburgs zurückgehende Entwurf sieht die Stärkung der Persönlichkeitsrechte von Zeugen vor. So sollen sie nicht nur über ihre Pflichten, sondern auch über ihre Rechte aufgeklärt werden. Bei Untersuchungen von Frauen soll mehr Rücksicht auf das Schamgefühl von Zeuginnen genommen werden.

Verletzten werden danach mehr Möglichkeiten eingeräumt, als Nebenkläger aufzutreten. Zudem soll die Möglichkeit verbessert werden, bereits im Strafprozess – etwa durch einen Wiedergutmachungsvergleich – Schadensersatz zu erhalten. So sollen Richter künftig begründen, wenn sie eine Zusammenlegung des Straf- und des Zivilprozesses ablehnen. In einem abgetrennten Zivilprozess muss sonst etwa die Schuld des Angeklagten neu bewiesen werden.

Peschel-Gutzeit hofft angesichts der einhelligen Annahme der Ini-tiative im Bundesrat und einer vom Bundesjustizministerium geplanten Änderung der Strafprozessordnung auf eine baldige Verbesserung für Verbrechensopfer. lno

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