Rechte der Starken

■ Und doch Exklusivitätsklausel im Telekom-Vertrag

Verwirrung um den genauen Wortlaut des letzte Woche unterschriebenen Kooperationsvertrags zwischen der Deutschen Telekom und der Freien Hansestadt Bremen. Wie berichtet, stand in einem Vertragsentwurf ein Satz, der auf eine mögliche Vorteilsnahme der Telekom in Bremen hinwies: „Eine Exklusivität kann sich aus Ergebnissen und Erkenntnissen ergeben, die aus der Kooperation direkt hervorgegangen sind.“ Regierungssprecher Klaus Schlösser hatte darauf verwiesen, dass es sich um einen Druckfehler handele – eigentlich sollte es heißen „Keine Exklusivität ...“

Die Telekom bestätigte allerdings ges-tern, dass der unterschriebene Vertrag genau den in der taz zitierten Satz enthalte. „In dem Moment, wenn ein Projekt losgeht, kann es Gründe dafür geben, dass kein dritter Anbieter mehr einsteigen kann“, erklärte Telekom-Sprecher Klaus Wendel.

Regierungssprecher Schlösser sprach später von einem Missverständnis: In einer früheren Senatsvorlage zum Thema habe sich ein Druckfehler eingeschlichen – wonach sich durch den Vertrag keine Exklusivität „a priori“ und „generell“ für die Telekom ergeben dürfe. Der in der taz zitierte Satz sei richtig, aber für einen solchen Vertrag auch eine Selbstverständlichkeit: „Wenn die Telekom Innovationen in die Kooperation einbringt, kann Bremen nicht einfach sagen: Wir verkaufen das jetzt weiter“, sagte Schlösser. cd