Kein Flugrecht für Rechte

OLG urteilt: Lufthansa muss rechte Gruppe nicht entschädigen, die 1998 in Israel unerwünscht war

KÖLN afp ■ Die Lufthansa war nicht verpflichtet, 1998 eine Gruppe mutmaßlicher Neonazis nach Israel zu fliegen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor, das gestern die Klage eines Reiseveranstalters auf Schadenersatz und Rückerstattung der Flugkosten ablehnte. Die Lufthansa hatte die Maschine mit 33 rechten Passagieren auf dem Flug von Frankfurt nach Israel kurzfristig nach Istanbul umgeleitet. Die Fluggesellschaft reagierte damit auf ein Einreiseverbot der israelischen Behörden für die unerwünschte Reisegruppe, von dem sie erst während des Fluges unterrichtet worden war. Es war verhängt worden, nachdem israelische Zeitungen die Reisepläne der „Gruppe organisierter Rechtskonservativer“ als Provokation gewertet hatten.

Das OLG sah im Verhalten der Lufthansa keinen Verstoß gegen deren Beförderungspflicht und wies die Forderung des Reiseveranstalters über insgesamt 86.000 Mark Schadenersatz zurück. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich. (Az. 1 U 25/00)