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Tabakwerbung bleibt erlaubt

KARLSRUHE taz ■ Die rot-grüne Bundesregierung hat für die Tabakindustrie einen großen Sieg errungen. Gestern stoppte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Klage der Bundesrepublik das europaweite Tabakwerbeverbot, das im nächsten Jahr in Kraft treten sollte. Staatssekretärin Christa Nickels (Bündnisgrüne) zeigte sich im taz-Interview nur mäßig begeistert. Die einst von der Kohl-Regierung eingelegte Klage sei nur aufrechterhalten worden, um Kompetenzfragen zwischen EU und Nationalstaaten zu klären. Derweil wird in Deutschland weiter über „freiwillige“ Werbebeschränkungen verhandelt. Allerdings schloss Nickels ein nationales Werbeverbot nicht aus.

In der EU-Kommission wird nun überlegt, ob ein neuer Anlauf mit einer weniger rigiden Regelung unternommen wird. Möglich wäre dies zum Beispiel im Bereich des Sponsorings. Auch der EuGH räumte gestern ein, dass es zur Verlagerung internationaler Sportveranstaltungen kommen könnte, wenn Tabak-Sponsoring nur in einzelnen EU-Staaten verboten ist. Das bereits seit 1989 geltende Tabakwerbeverbot im Fernsehen ist von der gestrigen Entscheidung nicht betroffen. CHR

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