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Barmherzige Pflicht

■ In Hamburg fehlen 1000 Unterkünfte für Migranten. Sozialwohnungen am billigsten

Die Prognosen der vergangenen Jahre waren falsch: Die Zahl der Zuwanderer in Hamburg nimmt nicht ab, sondern zu. Dennoch sind insbesondere nach Ende des Bürgerkrieges im ehemaligen Jugoslawien zahlreiche Unterkünfte für Flüchtlinge in der Hansestadt geschlossen worden, so dass die übrigen stark überbelegt sind. Die GAL-Bürgerschaftsfraktion forderte deshalb gestern, Flüchtlinge über sämtliche Hamburger Bezirke zu verteilen und vermehrt auch in Sozialwohnungen unterzubringen.

„Wir brauchen kurzfristig 1000 weitere Plätze für Zuwanderer“, schätzt die GAL-Abgeordnete Andrea Franken, die zusammen mit der migrationspolitischen Sprecherin ihrer Fraktion, Christa Goetsch, im Sommer vier Unterkünfte besucht hat. Die Wohnungen und Wohnheime sollten entsprechend der Größe und Einwohnerzahl der Bezirke verteilt werden.

Die vorhandenen Pavillondörfer seien auch überbelegt, weil Flüchtlinge aus diesen nur schleppend in Wohnungen vermittelt werden. Eigentlich seien die Pavillons als Übergang zwischen der Erstaufnahme auf den Wohnschiffen in Neumühlen und einer eigenen Wohnung gedacht, erklärte Goetsch. Viele Familien indes müssten zwei bis drei Jahre in den Pavillons ausharren, ehe ihnen eine Wohnung angeboten wird.

Deshalb, so die GAL, sollten leerstehende Sozialwohnungen verstärkt an Zuwanderer vermietet und neue dazugebaut werden. Zudem sollte die Ausländerbehörde die Aufenthaltsbefugnis etwa für Afghanen nicht grundsätzlich auf elf Monate befristen – ab zwölf Monaten hätten sie Anspruch auf einen Paragraph-5-Schein.

Franken hat errechnet, dass das für die Stadt langfristig auch billiger ist als die Unterbringung in Pavillondörfern oder bezirklichen Wohnheimen. In einer bezirklichen Einrichtung, die von der Stadt bei Privatbesitzern angemietet werden muss, kostet ein Platz pro Monat einschließlich Betreuung und Sozialhilfe 7.468 Mark. In den Pavillondörfern zahlt die Stadt im Monat 3.237 Mark pro Person, während in einer Sozialwohnung nur 2.429 Mark anfallen.

Goetsch erinnerte daran, dass es nicht etwa ein „barmherziger Akt“ der Stadt sei, Zuwanderern Wohnraum zu bieten, sondern deren gesetzliche Pflicht. Elke Spanner

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