: Ökosteuer-Ermäßigung
„Viele Betriebe verschenken aus Unwissenheit Geld ans Finanzamt.“ Darauf wies der Bundesdeutsche Arbeitskreis umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) hin. Firmen könnten zwar für Erdgas oder Heizöl den reduzierten Ökosteuersatz geltend machen, versäumten es aber häufig, den dazu notwendigen Antrag zu stellen. Alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben ab einem bestimmten Energieverbrauch einen Anspruch auf einen reduzierten Steuersatz bei der Ökosteuer. Der Betrieb muss beim zuständigen Hauptzollamt eine „Zulassung zur steuerbegünstigten Verwendung von Brennstoffen“ beantragen. Damit kann er einmal im Jahr seinen Anspruch geltend machen, so B.A.U.M., den zu viel gezahlten Betrag zurückzuerhalten. TAZ
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen