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Urteil schützt binationale Ehen

KASSEL dpa ■ Ausländerbehörden dürfen bei einer Ehe zwischen einem deutschen und einem ausländischen Partner nicht ohne weiteres nachforschen, ob eine Scheinehe vorliegt. Eine Überprüfung ist einem Gerichtsurteil zufolge nur zulässig, wenn dafür ein „triftiger Anlass“ besteht. Das geht aus einem von der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht veröffentlichten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel hervor (Az.: 12 TG 2545/99 – Beschluss vom 21. 3. 2000).

Das Gericht stoppte mit seinem Beschluss die Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen.

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