: Verwirrung um Verkaufsfristen
Gestern begann Teil zwei des Veag-Verkaufsprocederes. Bislang kein Antrag auf Fristverlängerung bei der EU
BERLIN/BRÜSSEL taz ■ Seit gestern sind die Datenräume wieder geschlossen: Vier Wochen lang hatte die Vereinigte Elektrititätswerke AG (Veag) alle ihre Kennzahlen offen gelegt. Diese Offenheit war Teil eins des Verkaufsprocederes – nach einem Urteil der europäischen Kartellrechtsbehörde müssen sich die bisherigen Eigner von ihrer 81-prozentigen Veag-Beteiligung trennen.
Zwölf der ursprünglich über 35 Interessenten beteiligten sich an der ersten Runde des Bieterverfahrens. Neben der italienischen Enel, den spanischen Iberdrola und Endresa, der belgischen Tractebel und mehreren amerikanischen Konzernen (darunter Southern Energy und NRG) machten sich auch die Berliner Bewag, die Hamburgischen Electricitätswerke (HEW) und EnBW – Energie Baden-Württemberg – kundig. „Wir gehen davon aus, dass nicht alle wirklich ein Gebot abgeben“, erklärte Veag-Sprecher Albrecht von Truchseß. Insider gehen davon aus, dass Einige den Konkurrenten nur durchleuchten wollten.
Nun steht die zweite Runde an: Die Veag präsentiert Management- und Unternehmensstrategie. Diese haben zum Ziel, auf der Basis einer Holding mit der Mitteldeutschen Braunkohle AG, deren Lausitzer Pendant Laubag und dem Regionalverteiler Envia einen ostdeutschen Stromkonzern zu schaffen. Bis 15. November können Bewerber belastbare Kaufgebote abgeben, am 13. Dezember fällt die Entscheidung.
Für Verwirrung sorgte in der vergangenen Woche Verkäufer Eon. Ein Sprecher hatte erklärt, die mit dem Verfahren betraute Investmentbank Schroders habe bei der Kartellrechtsbehörde eine Fristverlängerung bis zum 13. März 2001 beantragt. „Bislang ist bei uns kein solcher Antrag eingegangen“, erklärte gestern Michael Tscherny, Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti, gegenüber der taz. Die Kommission würde einer solchen Verlängerung auch nicht so leicht zustimmen. Tscherny: „Es müsste schon ein sehr triftiger Grund vorliegen.“ Daniel von Preiß, der bei Schroder zuständige Manager, lehnte eine Stellungnahme ab.
Man sei an einem „zügigen“ Verkauf interessiert, kommentierte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums verhalten. Diesem muss die BvS zustimmen, die auf die Einhaltung des Stabilitätspaktes achten wird. Diese bindende Verpflichtung, jährlich 50 Terawattstunden abzusetzen, soll die Braunkohleschutzklausel ersetzen. Wettbewerb – und damit sinkende Strompreise – gäbe es dann auch im Osten. NICK REIMER
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