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Wie das Attest im Ausländeramt anfänglich aufgenommen wird:

Eine Sachbearbeiterin macht auf dem Gutachten eines niedergelassenen Internisten handschriftliche Notizen: – Unkenntnis der deutschen Sprache, – Psychotherapie lebenslang notwendig. Als erste Überlegungen notiert sie: Behandlung ist auch in Bosnien und Herzegowina möglich. Somit besser geholfen, wenn Therapie in der Heimatsprache erfolgt.

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