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Deutschland dabei

Bundestag stimmt Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes zu und ermöglicht Auslieferungen

FREIBURG taz ■ Nach langer Verzögerung hat der Bundestag gestern endlich das Rom-Statut zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes ratifiziert. Zugleich wurde fast einstimmig das Grundgesetz geändert, damit auch Deutsche an das noch zu bildende neue Gericht ausgeliefert werden können.

Der geplante Internationale Strafgerichtshof soll weltweit für Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig sein. Der Gerichtshof kann aber erst dann mit der Arbeit beginnen, wenn 60 nationale Parlamente den Vertrag ratifiziert haben.

Deutschland ist nun der 23. Staat, der diesen Schritt gegangen ist. Die Grundgesetzänderung war erforderlich, weil die Verfassung bisher die Auslieferung von Deutschen ins Ausland verbot. Jetzt wurde folgender Satz angefügt: „Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Auf den letzten Halbsatz hatte vor allem die CDU Wert gelegt. Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) wollte ihn vermeiden, um gegenüber anderen EU-Staaten nicht arrogant zu wirken. Die jetzt ebenfalls ermöglichte Auslieferung von Deutschen an andere EU-Staaten dürfte in der Praxis allerdings um einiges wichtiger werden als die Auslieferung an den Strafgerichtshof. Für innereuropäische Auslieferungen wurde allerdings noch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet. CHR

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