: fußballprofis und vertragsrecht
„Üble und traurige Fälle“
Sind es die Spieler, die – seit Bosman – den Clubs auf der Nase herumtanzen oder haben nach wie vor die Fußball-Arbeitgeber alle Trümpfe in der Hand? Beide Seiten sind oft an einem längerfristigen Vertrag (zwei bis vier Jahre) interessiert: dem Spieler zur beruflichen Sicherheit, dem Verein als Zocker-Chance. Denn nur bei bestehendem Vertrag lassen sich Ablösegelder erwirtschaften. Will der Verein einen Spieler nicht mehr und findet sich kein Abnehmer, wird trotz Vertrag gepokert, gedrängt, gebockt.
„Leider“, sagt Ernst Thoman, Geschäftsführer der Spielergewerkschaft VDV, „kommt es immer wieder vor, dass ein Verein einen Spieler wegekeln will.“ Das vertraglich garantierte Mannschaftstraining zu verbieten lasse sich indes „nur kurzfristig arbeitsrechtlich begründen“. Dann heiße es, du bist nicht fit, du musst laufen. „Aber“, angesprochen auf den Fall Menzel, „nicht über drei oder vier Monate. So eine harte Nummer ist ganz selten. Das ist ja, als ob jemand eine Chefsekretärin einstellt und sie dann hinten ins Großraumbüro setzt und ihr sagt: ‚Sie dürfen jetzt nur noch die Cola holen und Kaffee kochen.‘ “
„Wenn es spitz auf hart kommt bei solch üblen und traurigen Fällen“, sagt Thoman, „hilft nur noch das Gericht.“ Oder die Sache erledigt sich anderweitig: In Bielefeld ließ Trainer Hermann Gerland den ungeliebten Spieler Michael Sternkopf wochenlang strafjoggen. Mittlerweile ist Gerland gefeuert. Sternkopf spielt wieder. MÜLL
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