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Das geht tatsächlich alle an

Warum es richtig ist, Gesicht zu zeigen. Der taz geht es um Grundsätzliches

BERLIN taz ■ Darf man Rechtsextremisten in einer Art Galerie mit Name und Foto in einer Tageszeitung abbilden? Wird eine solche Aktion als „Steckbrief“ missverstanden? Oder greift die Benennung einer Auswahl der Drahtzieher gar zu kurz? Mit der Präsentation von 22 der wichtigsten Rechtsextremisten hat die taz im August eine Debatte ob der Legitimität einer solchen Darstellung ausgelöst. Jetzt hat das Oberlandesgericht Braunschweig auf die Klage eines der abgebildeten Rechtsextremisten hin der taz in einem wegweisenden Urteil auf ganzer Linie Recht gegeben. Die taz darf – und erfüllt damit einen gesellschaftlichen Auftrag.

Andere Zeitungen hatten andere Schlüsse gezogen. Die Frankfurter Rundschau und die Frankfurter Allgemeine Zeitung etwa griffen die Veröffentlichung scharf an. Parallelen wurden gezogen zu der öffentlichen Zurschaustellung von weitgehend anonymen Kinderschändern in England. Eine, wie wir meinen, irreführende Parallele, da Kinderschänder weder in einem akzeptierenden Umfeld agieren noch öffentlich auftreten noch für eine Ideologie des Kindermissbrauchs Strukturen schaffen.

Wir haben Kader abgebildet, die in öffentlichen Ämtern für ihre Ideologie stehen und werben. Kader, die öffentlich auftreten und ihre Ideologie keinesfalls verheimlichen. Die FR zog auch eine Parallele zu der Veröffentlichung des Bildes eines thüringer Gewerkschafters durch Neonazis im Internet. Jene Netzpublikation jedoch war nicht nur durch die gesellschaftliche Situation ganz anders zu bewerten, sondern entsprach vielmehr sowohl in ihrem Duktus als auch durch ihr politisches Umfeld einer Aufforderung zur Gewalt gegen einen politischen Gegner. So wertet dies auch das OLG Braunschweig. Die taz dagegen hat niemanden geoutet und hat sich von Gewalt distanziert.

Wie auch der Stern, anschließend das NDR-Magazin Panorama und jüngst die Süddeutsche Zeitung haben wir eine Auswahl bekannter Rechtsextremisten, Personen in öffentlichen Ämtern, die zu ihrer Ideologie stehen und für die Verbreitung ebenjener streiten, präsentiert. Und zwar nicht, um sie der Fahndung preiszugeben. Sollte jemand gewaltsam gegen jene Rechtsextremisten vorgehen wollen, so haben diese längst selbst für ihre Publizität gesorgt. Der taz ging es um Grundlegenderes: das Augenmerk auf die langfristig angelegten rechtsextremen Strukturen zu lenken, für die diese Personen stehen. Und etliche jener Rechtsextremisten können etwa für den Aufbau ihres neonazistischen Netzwerks staatliche Gelder verwenden. Sie mieten für Versammlungen private Lokale oder öffentliche Räume an oder haben eine Art rechtsextremen Markt geschaffen. Das geht tatsächlich alle an. Nicht zufällig haben wir die Gesichter im Rahmen unserer Aktion „Z steht für Zivilcourage“ gezeigt. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen: Wollen wir zur gemeinsamen Aktion gegen rechtsextreme Gewalt vernetzen, müssen wir auch diejenigen benennen, die die Strukturen für diese Gewalt schaffen.

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