: Haftstrafen für rechte Quäler
DÜSSELDORF ddp/dpa ■ Weil sie einen jungen Mann wegen dessen Freundschaft zu einem Afrikaner misshandelten, sind zwei Skinheads vom Landgericht Düsseldorf zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der 22-Jährige muss wegen schwerer gefährlicher Körperverletzung sieben Jahre ins Gefängnis, der 20-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von fünf Jahren. Ihre 21-jährige Bekannte, die zusah ohne einzugreifen, erhielt eine Bewährungsstrafe. Das Opfer war in Panik aus dem Fenster gesprungen und trug bleibende Schäden davon.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen