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Reförmchen zu vermieten

Mietervereine: Lieber gar keine rechtliche Neuregelung als diese. Entwurf wurde auf dem Instanzenweg immer schlechter  ■ Von Gernot Knödler

Die rot-grüne Bundesregierung kriegt Feuer aus dem eigenen Lager. „Ohne spürbare Nachbesserungen ist die geplante Mietrechtsreform für uns unakzeptabel“, sagte Anke Fuchs, SPD-Mitglied im Bundestag und Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB) gestern. Noch im Sommer hatten die Mietervereine die Reform überwiegend positiv beurteilt.

Fuchs war zur Mitgliederversammlung des Mietervereins zu Hamburg von 1890, der dem DMB angehört, in die Stadt gekommen. Zusammen mit dem Vereinsvorsitzenden Eckard Pahlke nutzte sie die Gelegenheit, Alarm zu schlagen. „Damit haben wir bei dieser Regierung gar nicht gerechnet, dass sich das Mietrecht verschlechtern könnte“, sagte Pahlke.

Grund für die jetzige Verblüffung ist die schleichende Verschlechterung des ursprünglichen Referenten-Entwurfs aus dem Justizministerium vom April. Er wurde bereits in geschwächter Form dem Kabinett vorgelegt und von diesem aus MieterInnensicht weiter verschlimmbessert. „So langsam hat sich die Reform in heiße Luft aufgelöst“, sagte Sylvia Sonnemann von Mieter helfen Mietern (MHM) der taz hamburg.

Hamburg, insbesondere Bausenator Eugen Wagner (SPD), hatte sich zwar für viele Forderungen des DMB stark gemacht, ist aber gescheitert. Beim SPD-Landesvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Olaf Scholz sei man dagegen auf wenig Verständnis gestoßen, so Fuchs.

Unter den Veränderungen, die die Mietervereine im Sommer positiv vermerkt hatten, ist der Kündigungsschutz bei Umwandlungen in Eigentumswohnungen. Die Länder können ihn nach dem aktuellen Entwurf weiterhin von drei auf zehn Jahre verlängern. Der Vermieter kann das allerdings umgehen, indem er eine Ersatzwohnung nachweist. Dadurch werde der Mieterschutz aufgeweicht, befürchtet Fuchs.

Ähnlich sieht es bei den gerichtsverwertbaren Mietenspiegeln aus. Sie sollen zwar bundesweit eingeführt werden, was die Mietervereine begrüßen. Die Vertreter der Vermieter müssten ihnen jedoch zustimmen. Der Bundesrat erkannte hier die Gefahr einer Blockade.

Die Kündigungsfrist für MieterInnen sollte ursprünglich auf drei Monate begrenzt werden, ganz gleich, wie lange der Betreffende in der Wohnung gewohnt hat. Die Bundesregierung will sie von einem Jahr bloß auf sechs Monate verkürzen. Für die von der Wirtschaft geforderten mobilen Arbeitnehmer und Alte, die von einem Tag auf den anderen ins Heim müssen, sei das noch immer zu lang, so der DMB.

Trotzdem wäre das eine Verbesserung, ebenso wie die Begrenzung von Mieterhöhungen bei Neuvermietung auf 20 Prozent. Wenn es schon bei einem Reförmchen geblieben sei, dann könnte es die Bundesregierung bei diesen Punkten ja belassen, sagte Sonnemann.

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