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Drohende Todesurteile

Anklage in Teheran lautet auf „Krieger gegen den Islam“ und wird generell mit dem Tode bestraft

BERLIN taz ■ Mindestens drei Beteiligten an der Iran-Konferenz der Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung im vergangenen April in Berlin droht die Todesstrafe. Gestern beschuldigte der Staatsanwalt vor dem Teheraner Revolutionsgericht den Übersetzer Chalil Rostamchani als „Moharib“ (Krieger gegen den Islam). In der Islamischen Republik steht darauf die Hinrichtung. Rostamchani, der bereits Anfang der 90er-Jahre wegen seiner Mitgliedschaft in einer kommunistischen Gruppierung zwei Jahre inhaftiert war, hatte im Vorfeld der Veranstaltung für die Organisatoren übersetzt. Zudem arbeitete er als Dolmetscher für zahlreiche Zeitungen, darunter auch die taz. An der Konferenz selbst hatte er nicht teilgenommen.

Der Vorwurf des „Moharib“ ist vor iranischen Gerichten seit Jahren nicht mehr erhoben worden. Anfang der Woche hatte die Staatsanwaltschaft bereits den schiitischen Geistlichen Hassan Jussevi Eschkevari und den Übersetzer der Deutschen Botschaft, Said Sadr, so bezeichnet. TAUD

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