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Heute Urteil im Hetzjagd-Prozess

COTTBUS taz/dpa ■ Nach 81 Verhandlungstagen wird heute das Urteil im Prozess gegen die Beteiligten an der Gubener Hetzjagd erwartet. Seit Juni 1999 mussten sich elf Männer im Alter von 18 bis 21 Jahren wegen fahrlässiger Tötung, gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte verantworten. Die Angeklagten sollen im Februar 1999 drei Afrikaner durch Guben gehetzt haben. Der 28-jährige Farid Guendoul alias Omar Ben Noui sprang in Panik durch eine verglaste Haustür und verblutete.

Mit unzähligen Anträgen zögerten vor allem die Verteidiger den Prozess immer wieder hinaus. Einige Anwälte suggerierten gar eine Mitschuld des Opfers und zweifelten dessen Identität an – für Nebenkläger Bernhard Blankenhorn eine „Verhöhnung des Opfers und seiner Familie“.

Mit Spannung wird erwartet, ob das Cottbuser Gericht der Einschätzung der Staatsanwälte folgt, die als Tatmotiv „dumpfe Ausländerfeindlichkeit“ nannten. Sie forderten Strafen zwischen neun Monaten und dreieinhalb Jahren. Die Verteidiger stritten ausländerfeindliche Motive ab und plädierten auf Freispruch in den Hauptanklagepunkten. LKW

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