Miethai & Co
: Druck machen

Nebenkosten 1999 abrechnen  ■ Von Achim Woens

Wenn demnächst das Jahr 2000 endet, sind viele Abrechnungen über das Kalenderjahr 1999 noch nicht zugestellt. Viele Vermieter lassen aus oft unerfindlichen Gründen lange auf die Abrechnung warten. Dabei ist meist nicht ersichtlich, warum die Erstellung der Abrechnung so lange dauert. Denn in der Regel ergibt sich daraus eine Nachforderung zugunsten des Vermieters. Auch wenn das einen, wenn auch geringen, Zinsvorteil für die Mieterlnnen mit sich bringt, ist die damit verbundene Ungewissheit doch ärgerlich. Denn spätestens Ende Dezember 2000 muss die Nebenkostenabrechnung über das Kalenderjahr 1999 zugestellt sein.

Das Warten kann allerdings verkürzt werden. Denn mit Eintritt der Abrechnungsreife (Beginn des 13. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode) gibt es ein Druckmittel. Liegt zum Beispiel die Abrechnung für das Kalenderjahr 1999 Anfang Januar 2001 noch nicht vor, können die Vorauszahlungsbeträge sofort einbehalten werden. Dies ist dem Vermieter mitzuteilen. Allerdings müssen diese Beträge bei Vorlage der Abrechnung nachgezahlt werden. Für viele Vermieter ist dies eine deutliche Erinnerung, die Abrechnung nun endlich zu erstellen. Wenn beweisbar ist, dass der Vermieter die Abrechnung schon vor Eintritt der Abrechnungsreife erstellen konnte (wenn beispielsweise Nachbarlnnen bereits eine Abrechnung bekommen haben), so kann auch entsprechend früher Druck ausgeübt werden.

Neben, oder besser zusätzlich zur Einbehaltung der Vorauszahlungsbeträge gibt es natürlich auch die Möglichkeit, den Vermieter im Klagewege zur Abrechnung zu zwingen. Das empfiehlt sich immer dann, wenn dieser dafür bekannt ist, dass eine einfache Erinnerung nicht reicht. Vor der Klage sollte allerdings eine beweisbare schriftliche Aufforderung zur Abrechnung (Einschreiben/Rückschein) erfolgen und evtl. die Mietezahlung um die Vorauszahlungsbeträge gekürzt sein.

Anders dagegen verhält es sich bei Sozialwohnungen. Hier ist ausdrücklich geregelt, dass der Vermieter auf seiner Nachzahlungsforderung sitzen bleibt, wenn er 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode noch nicht abgerechnet hat.

Achim Woens ist Jurist bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40