: verlierer des rechtsstreits
Die Erben der Alteigentümer
Zwei Gruppen hatten in Karlsruhe geklagt. Da sind zum einen diejenigen, die in der Zeit der sowjetischen Besatzung zwischen 1945 und 1949 enteignet wurden: Industriebetriebe, Junker, tatsächliche und vermeintliche NS-Aktivisten. Hier schließt der Einigungsvertrag jede Rückgabe aus. Geklagt hatten außerdem diejenigen, die erst zu DDR-Zeiten enteignet wurden, etwa weil sie das Land verließen. Hier galt zwar das Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“, das jedoch nicht konsequent angewandt wurde. Beide Gruppen forderten eine Entschädigung zum vollen Verkehrswert. Heute werden die „Alteigentümer“ meist von der im Westen aufgewachsenen Erbengeneration vertreten. Eine heterogene Gruppe: Manche hatten auch hier Eigentum, andere konnten sich hocharbeiten, wieder andere sind ohne Besitz. chr
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