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Ortsgespräche nur über Telekom

KÖLN dpa ■ Der Düsseldorfer Call-by-Call-Anbieter 01051 darf keine „Teledump“-Gespräche im Ortsnetz mehr anbieten. Dies entschied das Kölner Landgericht gestern in einer von der Telekom beantragten einstweiligen Verfügung. Die Düsseldorfer Firma hatte seit Oktober 2000 als erstes deutsches Telekommunikationsunternehmen unter der Bezeichnung Call-by-Call-Gespräche im Ortsnetz zu deutlich günstigeren Tarifen als die Telekom angeboten. Nach Ansicht der Richter verstößt dies jedoch gegen die Zusammenschaltungsvereinbarung zwischen Telekom und 01051. Darin gehe es nur um Ferngespräche. Die Düsseldorfer Firma verschaffe sich einen illegalen Vorsprung vor ihren Konkurrenten und verstoße damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

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