Securvita gegen BVA

Die 70.000 Versicherten der Securvita BKK können sich freuen. Wie bisher darf die bundesweit agierende Krankenkasse die Kosten für bewährte Naturheilverfahren wie Homöopathie, anthroposophische Medizin und Pflanzenheilkunde für ihre Mitglieder übernehmen. Erstritten wurde dieses Recht im Hauptsacheverfahren gegen das Bundesversicherungsamt (BVA). Die Aufsichtsbehörde der Krankenkassen war zuvor bereits mehrfach erfolglos gegen die Securvita BKK vorgegangen. Wichtig ist der von der Kasse erzielte Erfolg vor Gericht auch im Hinblick auf den Streit um die Erstattung der Kosten für Akupunkturbehandlungen, die ebenfalls zu den bewährten Naturheilverfahren zählen. Das BVA hatte vor einigen Monaten ein Verbot für die Erstattung von Akupunkturkosten an die Krankenkassen ausgesprochen, das so jedoch nicht aufrechterhalten werden konnte. TAZ