piwik no script img

Weihnachtsgeld: keine Teilzahlung

BERLIN dpa ■ Wer sein Arbeitsverhältnis zu früh kündigt, riskiert das 13. Monatsgehalt. Ein Arbeitgeber dürfe die Auszahlung von einem ungekündigten Arbeitsverhältnis abhängig machen, entschied gestern das Landesarbeitsgericht in Rheinland-Pfalz. Kündigt ein Mitarbeiter vor dem Auszahlungszeitpunkt, hat er daher auch keinen Anspruch auf eine anteilige Auszahlung entsprechend der Monate, die er im Jahresverlauf in dem Unternehmen tätig war. Das Gericht wies damit die Zahlungsklage einer Arbeitnehmerin ab. Die Klägerin hatte ihr Arbeitsverhältnis Mitte Juli gekündigt. Laut Arbeitsvertrag sollte das 13. Monatsgehalt am 31. Juli ausgezahlt werden. Die Arbeitnehmerin ging leer aus, weil sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis gestanden hat.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen