: Weihnachtsgeld: keine Teilzahlung
BERLIN dpa ■ Wer sein Arbeitsverhältnis zu früh kündigt, riskiert das 13. Monatsgehalt. Ein Arbeitgeber dürfe die Auszahlung von einem ungekündigten Arbeitsverhältnis abhängig machen, entschied gestern das Landesarbeitsgericht in Rheinland-Pfalz. Kündigt ein Mitarbeiter vor dem Auszahlungszeitpunkt, hat er daher auch keinen Anspruch auf eine anteilige Auszahlung entsprechend der Monate, die er im Jahresverlauf in dem Unternehmen tätig war. Das Gericht wies damit die Zahlungsklage einer Arbeitnehmerin ab. Die Klägerin hatte ihr Arbeitsverhältnis Mitte Juli gekündigt. Laut Arbeitsvertrag sollte das 13. Monatsgehalt am 31. Juli ausgezahlt werden. Die Arbeitnehmerin ging leer aus, weil sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis gestanden hat.
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