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UNO gegen die Mafia

In Italien findet eine Konferenz über organisierte Kriminalität statt. Zu den Erstunterzeichnern einer Konvention gehören Länder wie Albanien

aus Rom MICHAEL BRAUN

Die süditalienische Stadt Palermo ist seit Dienstag Schauplatz einer viertägigen UNO-Konferenz über organisierte Kriminalität. Angereist sind Delegationen aus 154 Ländern, unter ihnen zehn Staats- und Regierungschefs. Dass die Auswahl des Tagungsortes als Signal gemeint war, legte UNO-Generalsekretär Kofi Annan in seiner Eröffnungsrede dar. Palermo, die Stadt, deren Name „über Jahre vom organisierten Verbrechen besudelt worden“ sei, sei zugleich zum Symbol möglicher Erfolge im Kampf gegen die Mafia geworden.

Bei der Tagung geht es allerdings weniger um die Aufarbeitung der Vergangenheit als um die Szenarien der Zukunft. Im Zentrum wird die Unterzeichnung der UN-Konvention gegen grenzüberschreitendes organisiertes Verbrechen stehen.

Die Konvention verpflichtet die beitretenden Staaten, Geldwäsche, Bestechung, Behinderung der Justiz sowie die Bildung einer kriminellen Vereinigung als Straftatbestände in ihre Gesetzbücher aufzunehmen. Die Auslieferung von Mafiosi, gegen die in einem anderen Staat aufgrund dieser Tatbestände ein Haftbefehl vorliegt, soll sichergestellt werden. Zudem erklären die Unterzeichnerstaaten ihre Bereitschaft, zu Kronzeugenregelungen zu greifen, auch über Ländergrenzen hinweg den Zeugenschutz sicherzustellen und die internationale Zusammenarbeit der Polizeien zu intensivieren.

Eine Sache ist es allerdings, UN-Konventionen zu beschließen, eine andere, sie auch in die Tat umzusetzen. Zumindest der Blick auf die Liste der 16 Erstunterzeichnerstaaten legt Skepsis nahe: Zu ihnen gehören die Schweiz, Liechtenstein, Albanien, Russland, Kolumbien, Tadschikistan, Länder, die nicht eben im Ruf stehen, im Kampf gegen Geldwäsche, Drogenhandel und Korruption an vorderster Front zu stehen.

Ähnlich breite Zustimmung wie die Anti-Verbrechens-Konvention dürfte das in Palermo zur Verabschiedung anstehende Protokoll finden, das auf die Unterbindung des internationalen Menschenhandels zum Zweck der Prostitution wie auch der ökonomischen Ausbeutung abzielt.

Kontroversen sind aber schon über ein zweites Protokoll aufgebrochen, mit dessen Verabschiedung sich die UN-Staaten auf den Kampf gegen die illegale Einwanderung verpflichten. Menschenschleusung soll international zum Verbrechen erklärt werden (während die Einwanderer selbst nicht verfolgt werden sollen), der Informationsaustausch zwischen den Staaten soll – angefangen bei der Kontrolle der Bewegungen verdächtiger Schiffe – verbessert, die Rückführung illegaler Einwanderer vereinfacht werden.

Marokko und Kolumbien erklärten schon zum Konferenzauftakt ihre Opposition gegen das Protokoll, das sie als Auswanderungsländer dazu verpflichten würde, den reichen Zuwanderungsländern beim Kampf gegen den Zustrom der „Illegalen“ zur Hand zu gehen.

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