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fakten

Gemeinschaftsaufgabe Aufbau Ost

Nach Art. 91 a GG kann der Bund über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) an der Regionalförderung der Länder mitwirken. Mit gezielter Investitionsförderung für den Aus- und Aufbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft sollen in strukturschwachen Regionen „dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ geschaffen und erhalten und die Einkommenslagen vor Ort verbessert werden.

Der Bund-Länder-Planungsausschuss verabschiedet jährlich einen Rahmenplan, in dem die Höhe der Fördermittel festgelegt wird. Welche Gebiete in den Förderrahmen fallen, wird alle vier Jahre überprüft, zuletzt 1999.

Zwischen 1991 und 1999 wurden Investitionszuschüsse in Höhe von knapp 54 Milliarden Mark an die gewerbliche Wirtschaft gezahlt, die dafür rund 271 Milliarden Mark investieren musste. Dabei entstanden rund 778.000 Dauerarbeitsplätze neu, knapp 973.000 wurden gesichert. In einer ersten Bilanz der Investitionsvorhaben kamen im Schnitt 9 Prozent mehr Arbeitsplätze heraus, als anvisiert worden waren. Bei den einzelnen Vorhaben gab es jedoch Abweichungen von teilweise mehr als 100 Prozent.

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