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Betr.: Wilhelm Funke

Die meisten nannten ihn nur „den Patientenanwalt“. Diese Bezeichnung war ihm ein Ehrentitel, denn Wilhelm Funke widmete sein juristisches Leben dem Kampf für Patienten. Am 26. September starb der Rechtsanwalt während der Arbeit in seiner Kanzlei an einem Herzinfarkt. Er wurde nur 53 Jahre alt. Funke war bekannt geworden, als er in den 80er Jahren etliche Patienten vertrat, die im Allgmeinen Krankenhaus Barmbek Opfer des Chirurgen Bernbeck wurden. Kurze Zeit später deckte Funke den Strahlenskandal am Universitäts-Klinikum Eppendorf auf. Seitdem kämpfte er für die Entschädigung von Opfern und Angehörigen. Immer wieder geriet er dabei auch mit der Wissenschaftsbehörde aneinander, die ihm dennoch Respekt zollte. Erst wenige Wochen vor seinem Tod hatte Funke sich mit Mandanten an die Öffentlichkeit gewandt, deren Angehörige während oder nach einer Behandlung im UKE gestorben waren. Der Anwalt, der aus dem Emsland stammte und gelernter Kfz-Mechaniker war, studierte Jura und Soziologie in Hamburg. 1981 ließ er sich als Anwalt nieder. Funke entwickelte bundesweit anerkannte Verfahren zur außergerichtlichen Aufklärung und Regulierung von Medizinschäden. san

Foto: Markus Scholz

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