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Ärzte: BKK fordert Rückzahlungen

Wegen angeblich rechtswidriger Arzneimittelverordnungen will die BKK Berlin von Ärzten insgesamt 1,2 Millionen Mark zurückfordern. Die ehemals landeseigene Krankenkasse überzieht derzeit rund 850 niedergelassene Mediziner mit entsprechenden Prüfverfahren, wie das KV-Blatt in seiner neuesten Ausgabe berichtet. Nach Ansicht der BKK wurden mehrere Präparate, darunter gegen Krebs, unzulässig verordnet, weil der therapeutische Nutzen fraglich sei.

Die ärztlichen Berufsverbände weisen die Vorwürfe entschieden zurück. Es handle sich bei den betroffenen Mitteln um arzneimittelrechtlich zugelassene und damit verordnungsfähige Medikamente, hieß es in einer ersten Stellungnahme. Bislang seien solche Verordnungen auch nicht von den Krankenkassen beanstandet worden.

Allein wegen der Verschreibung eines Präparats zur Behandlung von hormonell bedingtem Haarausfall wurden nach Angaben der Zeitschrift rund 100 Hautärzte mit Prüfanträgen überzogen. Während für den Dermatologen Burkhard Bratzke die Möglichkeit zur Verordnung dieses Medikaments außer Frage steht, sieht die BKK darin ein „kosmetisches“ Mittel, das nicht auf Kassenrezept verschrieben werden dürfe. In einem anderen Fall soll ein Arzt 51.000 Mark zahlen, weil das von ihm verordnete Mittel nicht für die Behandlung von Tumorleiden zugelassen sei. DDP

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