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Öffentlich befeuert

■ Wohngeld- und Bafög-EmpfängerInnen erhalten Heizkostenzuschuss

Der Senat bemüht sich, den vom Bundestag beschlossenen Heizkos-tenzuschuss unbürokratisch weiterzureichen. Die Antragsformulare seien so gestaltet, dass sie ohne Beratung ausgefüllt werden können, versichert die Staatliche Pressestelle. Der Zuschuss wird zum Ausgleich für die stark gestiegenen Ölpreise gewährt.

Das Senatsamt für Bezirksangelegenheiten hat das Antragsverfahren auf drei unterschiedliche Zielgruppen zugeschnitten. Wer Wohngeld erhält, braucht hier nicht weiterzulesen. Er erhält den Zuschuss auch ohne Antrag und wird darüber automatisch benachrichtigt.

Bafög-EmpfängerInnenn erhalten den Zuschuss nur, wenn sie nicht zu Hause wohnen. Die Antragsformulare werden ihnen automatisch zugeschickt.

Alle anderen können sich die Formulare ab dem 15. Januar bei den Bezirksämtern, Ortsämtern und Kundenzentren der Verwaltung abholen. Den ausgefüllten Bogen schicken sie einschließlich der geforderten Belege zurück ans Amt. Abgabeschluss ist der 30. April.

Das ist allerdigs nur dann sinnvoll, wenn ihr Netto-Einkommen nicht zu groß ist. Bei einem Ein-Personen-Haushalt darf es höchs-tens 1650 Mark betragen. Für eine zweite Person erhöht sich die Summe um 650 Mark, für jede weitere um 550 Mark.

Diese Beträge entsprechen jedoch nicht genau dem, was zum Beispiel auf dem Gehaltszettel als Netto-Einkommen ausgewiesen ist. Denn Ausgaben für Arbeitsmittel, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Beiträge zu Berufsverbänden und ähnliches können wie beim Lohnsteuer-Jahresausgleich abgezogen werden. De facto liegt der Grenzbetrag also etwas höher. knö

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