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Komplex und verflochten

■ OVG nimmt Klagen für und gegen A380 an. Filzverdacht: Regenbogen fragt nach

Die juristischen Auseinandersetzungen um die Erweiterung des Finkenwerder Airbus-Werkes und den Bau des A380 gehen in eine neue Runde. Erwartungsgemäß ließ das Oberverwaltungsgericht (OVG) gestern die Beschwerden von neun KlägerInnen gegen das Projekt zu. Sie waren mit ihren Anträgen auf Verlängerung des Baustopps in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG) gescheitert. Ebenfalls angenommen wurde die Beschwerde der Wirtschaftsbehörde gegen den Baustopp an der Elbbucht Mühlenberger Loch. Diesen hatten zwei AnwohnerInnen am 18. Dezember vor dem VG erwirkt.

Gerichtssprecherin Angelika Huusmann stellte klar, dass aus der Annahme der Beschwerden „kein Hinweis auf die Erfolgsaussichten“ zu entnehmen sei. Die Entscheidung sei begründet mit der Kom-plexität und dem „überdurchschnittlich schwierigen Sachverhalt“ des Rechtsstreits. Die Anwälte aller Beteiligten müssen jetzt bis zum 17. Januar ihre Stellungnahmen zu den jeweiligen Anträgen der Gegenseite einreichen.

Wann das OVG zu Entscheidungen kommen wird, ist vollkommen offen. Airbus hat den Zeitdruck mit dem Hinweis verstärkt, den A380 alternativ im französischen Toulouse fertigen zu lassen, sollte nach dem 15. Februar in Hamburg weiterhin „Planungsunsicherheit“ bestehen.

Der Regenbogen-Abgeordnete Norbert Hackbusch stellte gestern an den Senat eine Anfrage zum Verdacht des Familienfilzes (taz berichtete gestern). Im Auftrag der Wirtschaftsbehörde hatte die Berliner Prognos GmbH die Airbus-Werkserweiterung gutachterlich befürwortet. Deren Geschäftsführerin Susanne Weber-Mosdorf ist die Ehefrau von Sigmar Mosdorf, SPD-Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt. Er hatte sich zusammen mit Wirtschaftssenator Thomas Mirow (SPD) bei der Umweltkommission der EU in Brüssel nachdrücklich um deren Zustimmung zur Hamburger Werkserweiterung eingesetzt.

Hackbusch will nun wissen, wie und warum Prognos als Gutachter ausgewählt wurde und ob dem Senat „die engen personellen Verflechtungen“ bewusst gewesen seien. Sven-Michael Veit

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