: Pinochet trifft seinen Richter
Über zwei Stunden lang konnte Ermittlungsrichter Guzmán gestern mit Chiles Exdiktator sprechen. Ob Pinochet einen geistig verwirrten Eindruck machte, ist nicht bekannt
SANTIAGO dpa ■ Der frühere chilenische Diktator Augusto Pinochet ist gestern mehr als zwei Stunden lang zu Verbrechen unter der von ihm geführten Militärdiktatur (1973–1990) verhört worden. Es war das erste Mal, dass Pinochet der Justiz des eigenen Landes Rede und Antwort stehen musste. Es war auch das erste Mal, dass sich der Untersuchungsrichter Juan Guzmán, der Pinochet vor Gericht bringen will, und der Exdiktator trafen.
Guzmán erfüllte mit der Befragung die letzte Auflage des Obersten Gerichtshofes vor einer möglichen Anklage des 85-Jährigen wegen Anstiftung und Beihilfe zur Ermordung und Entführung von Regimegegnern 1973 durch die so genannte Karawane des Todes. Es wurden zunächst keine offiziellen Erklärungen zum Verlauf der Befragung veröffentlicht.
Die Verteidigung Pinochets hatte sich lange gegen das Verhör gewehrt, weil ihr Mandant dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sei. Nachdem das ursprünglich schon für den vergangenen Oktober geplante Verhör drei Mal verschoben worden war, willigten sie schließlich ein. Es sei von „grundlegender“ Bedeutung, dass sich Guzmán ein eigenes Bild vom schlechten Gesundheitszustand des 85-Jährigen mache, hieß es nun.
Guzmán hatte insgesamt 75 Fragen an Pinochet vorbereitet. Dabei ging es vor allem um die Kommandostruktur zwischen Pinochet als damaligem Oberbefehlshabers der Streitkräfte und der „Karawane des Todes“. Diese Todesschwadron unter Leitung eines Offiziers flog kurz nach dem Putsch im September 1973 per Hubschrauber von Gefängnis zu Gefängnis und erschoss ohne Gerichtsverhandlung mindestens 75 bereits festgenommene Regimegegner.
Die Verteidigung hofft nun, dass Guzmán das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit Pinochets endgültig einstellen werde. Dies ergebe sich aus einem Gutachten des gerichtsmedizinischen Dienstes. Darin wird dem Exdiktator nach Medienberichten eine „leichte bis mittlere Demenz“ attestiert. Die Rechtsanwälte von Opfern der Diktatur wollen das Gutachten jedoch notfalls anfechten.
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