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Betrug mit Ärzten

Landgericht verurteilt 37-Jährigen zu Bewährungsstrafe

Ein 37-jähriger Mann ist gestern vom Landgericht Berlin wegen Betrügereien mit Arztpraxen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Zugleich muss er 10.000 Mark an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Der Angeklagte hatte im März und April 1996 mehr als 350 fiktive Rechnungen über Schreibmaschinen- und Kopierpapier erstellt und an Ärzte in Berlin geschickt, ohne dass die Waren geliefert wurden.

Der selbstständige Unternehmensberater hatte im Prozess ausgesagt, er habe die angemieteten Büroräume nicht bezahlen können, weil die Bank ihm das Existenzgründerdarlehen verwehrt hatte. Um an Geld zu kommen, hatte der Angeklagte im März 1996 zunächst einen „Versuchsballon“ über sechs Rechnungen in Höhe von 48,85 Mark gestartet. Die Adressen hatte er aus dem Branchenfernsprechbuch. Später schrieb er weitere 350 Ärzte an und forderte die Bezahlung vorgetäuschter Lieferungen. 130 der angeschrieben Praxen zahlten. Die übrigen waren stutzig geworden und hatten die Polizei informiert. DDP

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