: Keine „Denunziation“
betr.: „Nach Protest kam Rückzieher“, taz vom 2. 2. 01
Die taz-Leser sollten der Vollständigkeit halber wissen, dass bereits 1997 das Verwaltungsgericht Düsseldorf die in Ihrem Artikel erwähnte Klage der Jungen Freiheit gegen den NRW-Verfassungsschutz in allen Punkten abgewiesen hat (1 K 9318/96, noch nicht rechtskräftig).
Das Gericht hob in seiner Urteilsbegründung hervor, dass sich zahlreichen in der JF veröffentlichten Beiträgen Anhaltspunkte für die Zielsetzung entnehmen ließen, „tragende Strukturprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung – insbesondere die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (...) sowie Bestandteile des Demokratieprinzips (...) – zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen“.
Die Larmoyanz des JF-Chefredakteurs Stein geht also an der Sache vorbei: Sein Vorwurf der „Denunziation“ ist gründlich widerlegt. Auch wenn es Herrn Stein nicht gefällt: der NRW-Verfassungsschutz berichtet weiterhin über Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen der Jungen Freiheit, nachzulesen im Internet unter www.verfassungsschutz.nrw.de.
DR. HARTWIG MÖLLER, Innenministerium NRW,
Abt. Verfassungsschutz
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