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Presserat rügt taz

Das Gremium urteilt über Presseberichte zum Fall Sebnitz: „Unzulässige Tatsachenbehauptung“

HAMBURG/BONN dpa ■ Der Deutsche Presserat hat wegen der Berichterstattung über den Fall des 6-jährigen Joseph im sächsischen Sebnitz drei Zeitungen gerügt. Das Gremium kritisierte bei der Bild-Zeitung, der Berliner Morgenpost und der Berliner tageszeitung insbesondere die Überschriften von Artikeln, die jeden Zweifel am Tathergang im Fall des Jungen ausgeschlossen hätten. Die taz hatte am 24. 11. 2000 mit der Schlagzeile „Badeunfall erweist sich als rassistischer Mord“ auf der Seite eins aufgemacht.

Damit sei die Grenze zwischen zulässiger Verdachtsberichterstattung und unzulässiger Tatsachenbehauptung überschritten worden, teilte der Beschwerdeausschuss des Presserats am Mittwoch in Bonn mit. Die Beschwerden gegen zwei weitere Tageszeitungen wurden ebenfalls als begründet erachtet.

Der Presserat betonte, es sei nur über Veröffentlichungen beraten worden, gegen die eine Beschwerde erhoben wurde. Deshalb sei mit den Entscheidungen gegen einzelne Zeitungen die übrige Presse nicht entlastet. Insgesamt habe es sich bei den offenbar falschen Berichten über die Ereignisse in Sebnitz um „einen Tiefpunkt der Medienberichterstattung“ gehandelt. Dabei sei ein „Mainstreameffekt“ – die allgemeine Übernahme von Vorurteilen und Stereotypen – festzustellen gewesen. Dies werde noch genauer untersucht.

Insgesamt sprach der Presserat sieben Rügen aus – davon zwei nichtöffentliche – und neun Missbilligungen aus. Der Presserat ist das Selbstkontrollorgan der deutschen Printmedien.

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