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Joblose Behinderte

15.600 Schwerbehinderte in Berlin und Brandenburg: Arbeitgeber müssen Besetzungsquoten melden

Berliner und Brandenburger Arbeitgeber stellen zu wenige Schwerbehinderte ein. Wie das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg gestern mitteilte, sind deshalb Betriebe mit mindestens 16 Beschäftigten ohne Auszubildende bis Ende März aufgefordert, dem Arbeitsamt ihre Schwerbehindertenquote für das vergangene Jahr mitzuteilen. Zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Quote seien 6 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Personen zu besetzen. Eine Verlängerung der Frist sei nicht möglich.

Der Präsident des Landesarbeitsamts, Klaus Clausnitzer, appellierte an die Arbeitgeber, „verstärkt Beschäftigungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte zu prüfen“. Viele von ihnen seien hoch qualifiziert. Bei der Einstellung eines arbeitslosen Schwerbehinderten könnten Arbeitgeber Zuschüsse von bis zu 70 Prozent für die Dauer bis zu drei Jahren erhalten. Für jeden Arbeitsplatz, der trotz der Verpflichtung nicht mit einem Schwerbehinderten besetzt wurde, muss der Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese beträgt 200 Mark je unbesetzten Arbeitsplatz und Monat und wird von den Hauptfürsorgestellen erhoben. Im Falle einer unzureichenden Anzeigeerstattung drohen dem Arbeitgeber Strafmaßnahmen. Nach Angaben des Landesarbeitsamts gibt es Arbeitgeber, die lieber eine Ausgleichsgabe zahlen, als einem der rund 15.600 arbeitslosen Schwerbehinderten in der Region eine Chance zu geben. Betriebe, die keine Einstellungsmöglichkeit für Behinderte haben, können durch Auftragsvergabe an Behindertenwerkstätten helfen. DDP

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