Schutz vor sich selbst

■ Hamburger CDU will minderjährige Junkies in Heime stecken

Sie wisssen nicht, was sie tun, sagt Dietrich Wersich: Die Kinder und Jugendlichen rund um den Hauptbahnhof, die auf der Straße leben und Drogen nehmen. Deshalb müssten sie davor geschützt werden, „sich selbst zu zerstören“. Nach Vorstellung des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU-Bürgerschaftsfraktion sollen minderjährige Drogensüchtige aus der Szene herausgenommen und in geschlossene Heime gesteckt werden können. Das forderte er gestern im Vorfeld der heutigen Parlamentsdebatte über den Senatsbericht „Entwicklung und Situation von minderjährigen Drogenabhängigen in Hamburg“.

Darin hat der Senat das Fazit gezogen, dass Bedarf an weiteren Hilfsprojekten für drogensüchtige Mädchen und Jungen zurzeit nicht bestehe. Denn die Zahl süchtiger Jugendlicher sei seit 1993 nicht gestiegen, sondern liege durchweg bei rund 356 Neueinstiegen pro Jahr. Das Hilfsangebot habe der Senat kontinuierlich ausgebaut – und damit ausreichend reagiert.

Dass weiterer Handlungsbedarf negiert wird, bezeichnet Wersich als „Skandal ersten Ranges“. Der Senat habe schließlich eingeräumt, dass die Verelendung dieser Kinder in den vergangenen Jahren gravierend zugenommen habe. Der körperliche Zustand der Mädchen und Jungen auf der Strasse sei schlecht, die Zahl der Hepatitis-Infektionen deutlich gestiegen: „Es ist ein Weg vom Kind zum Invaliden.“

Um die Kinder davor zu schützen, sollten sie „in Betreuung gebracht werden“: zunächst durch Gespräche mit Polizei und DrogenberaterInnen. Bleiben diese ohne Erfolg, sollen sie aus der Szene he-rausgenommen und in geschlossene Heime eingewiesen werden. Um die „Sogwirkung“ auf NeueinsteigerInnen zu verringern, sollte die offene Drogenszene verkleinert werden. Wie, sagt er nicht.

Obwohl seine Vorschläge an der Verelendung der Kinder anknüpfen, lehnt Wersich es strikt ab, dass auch Minderjährige ihre Drogen unter hygienischen Bedingungen in Fixerstuben spritzen können: „Dies wäre eine Perversion und Bankrotterklärung aller jugendpflegerischen und helfenden Angebote.“ Inwieweit das rechtlich möglich wäre, prüft indes derzeit der Senat – als Maßnahme, um der Verelendung der Kinder entgegenzuwirken. Elke Spanner