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Regierung plant Gesetz gegen Gentests

Versicherer sollen Genomanalysen weder verlangen noch verwerten dürfen. Die Branche ist skeptisch

BERLIN taz ■  Per Gesetz will die Bundesregierung Gentests bei Versicherungen verbieten. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sagte der Zeitung Die Woche, Prognosen durch Gentests könnten zwar für jeden Betroffenen nützlich sein, um sich in seiner Lebensführung danach zu richten. Allerdings werde sich niemand testen lassen, wenn Ergebnisse gegen ihn eingesetzt werden könnten, „er also etwa keine Versicherung oder keinen Arbeitsplatz bekäme“, erklärte die Ministerin. Ergebnisse eines Gentests dürften nur Betroffenen selbst zugänglich sein – „und sonst niemandem“. Österreich sei hier Vorbild, so die Ministerin. Dort ist es Versicherungen verboten, Testergebnisse zu verlangen, zu verwerten oder zu verbreiten. Däubler-Gmelin nannte diese Regelung „wegweisend“ und will auch das deutsche Recht dementsprechend ändern.

Nach bisherigem Recht dürfen Versicherungen, also auch Lebensversicherungen, zwar keinen Gentest anfordern, doch der Kunde muss ihn – falls vorhanden – vorlegen. Außerdem müssen Fragen zu Krankheiten in der Familie beantwortet werden. Die Pflicht zur Vorlage eines vorhandenen Gentests würde nach den Vorstellungen Däubler-Gmelins künftig entfallen.

Gegen das Verbot, die Genomanalyse zu verwerten, würden sich die Versicherer wehren, sagte Gabriele Hoffmann, Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Werde die Genomanalyse nicht berücksichtigt, dann seien diejenigen, die im Rahmen der Familien-Anamnese Krankheiten ihrer Vorfahren angeben müssten, benachteiligt.

Die Genomanalyse helfe, risikogerechte Beträge zu erheben. Auf keinen Fall, so Hoffmann, würden aber die Versicherer „den Abschluss eines Vertrages vom Gentest abhängig machen“. Der jetzige Status quo im deutschen Recht sei der richtige Weg.

In Großbritannien dürfen seit letztem Oktober die Lebens- und Krankenversicherungen ebenfalls nach dem Ergebnis vonGentests fragen. Im Unterschied zu Deutschland gibt es dort eine Kommission, die die erlaubten Gentests mit einem Prüfsiegel versieht. Bisher handelt es sich um zwei Tests für die Nervenerkrankung Chorea-Huntington.

Im Interview sprach sich die Justizministerin auch gegen gentechnische Untersuchungen an künstlich erzeugten Embryonen aus, der so genannten Präimplantationsdiagnostik (PID). Das Embryonenschutz-Gesetz lasse solch „verbrauchende Embryonenforschung“ nicht zu.

SEBASTIAN FISCHER

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